Covid-19 Informationen

 

 

 Hier können Sie alle wichtigen Informationen über die Covid-19 Regelungen des Goethe-Gymnasiums nachlesen.

 

 
 

 

 

Einladung von Minister Faßmann zum SchulSchlussKonzert

Ab 15.6.2021 Änderungen bei Maskenpflicht, Sport und Musikunterricht

Bitte gehen Sie mit dem „Ninjapass“ sorgsam um, seitens des Ministeriums und der Bildungsdirektion ist derzeit keine Ersatzmöglichkeit für verlorene Pässe vorgesehen! Auch ist ein nachträgliches Einkleben der Pickerl bei vergessenen Pässen nicht möglich

Informationen zu Selbsttestungen an der Schule

Weitere Eltern- und Ministeriumsbriefe: 

Brief von Minister Faßmann vom 12.5 zum Corona-Testpass für SchülerInnen

Erklärungen des BMBWF zum Corona-Testpass für SchülerInnen 

Brief von Minister Faßmann vom 7.5. an die MaturantInnen (Abschlussprüfung, Testung, Ersatztermin, Studium)

Brief von Minister Faßmann vom 7.5. an alle anderen SchülerInnen

Elternbrief April 2021 zu den kommenden Terminen

Offener Brief von Minister Faßmann und Stadtrat Wiederkehr vom 23.4.2021 zu Schichtbetrieb ab 26.4. und Gurgeltests

Elternbrief Ostern Teil 2

Elternbrief Ostern Teil 1

Infos für Abschlussklassen von Minister Faßmann vom 12.03.2021

Februar Teil 2 (Testungen, Schularbeiten, Mittagessen)

Februar Teil 1

Elternbrief/Faßmann 4.2.2021

Jänner Teil 3

Jänner Teil 2

Jänner 2021

Dezember

NovemberBegleitschreiben dazu

Praktischer Sport- und Musikunterricht darf nur im Freien durchgeführt werden, in der Klasse ist Unterricht nur bei theoretischer Stoffvermittlung möglich.
Für die gesamte Zeit gilt für SchülerInnen und Lehrende Maskenpflicht.  

Wir sind gesetzlich verpflichtet, im Falle eines Covid-Verdachts in der Schule Auskunft über die Kontaktpersonen zu geben. Dies geschieht mithilfe der Stunden- und Sitzpläne. Daher ist ein unbeaufsichtigtes Verweilen im Schulgebäude derzeit nicht mehr möglich. Diese Regelung betrifft im Besonderen die OberstufenschülerInnen, denen es daher ab sofort nicht mehr gestattet ist, in ihren Freistunden und Unterrichtsfenstern im Haus zu bleiben.
Wir bitten um Verständnis für diese Bestimmung.

Die Benutzung der Fluchtstiegen ist bis auf Weiteres zum Hinausgehen aus dem Gebäude am Unterrichtsende gestattet, bitte den Innenhof dann zügig verlassen.

Stand 2.7.2021
 
 
 
 
 
 
Hygiene- und Präventionskonzept
 
HYGIENE- UND PRÄVENTIONSKONZEPT DES GOETHE-GYMNASIUMS

 Grundlagen

  • Der Schutz der Gesundheit aller Personen, die im Goethe-Gymnasium arbeiten, ist uns ein großes Anliegen. Das hier vorliegende HYGIENE- UND PRÄVENTIONSKONZEPT wurde vom Covid-Krisenteam der Schule unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben erstellt und soll einen möglichst normalen Unterrichtsverlauf unter größtmöglicher Sicherheit ermöglichen.
  • Alle Punkte der Hausordnung, die im Widerspruch zu diesem Konzept stehen, sind bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt.
  • In allen Phasen gelten die Vorgaben laut dem Schreiben „Die Corona-Ampel an Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen“. Die jeweils aktuelle Ampelfarbe wird auf der Homepage des Goethe-Gymnasiums angeführt. Bei einer Änderung der Ampelfarbe wird als zusätzliches Service ein Newsletter ausgeschickt.
  • Alle unten angeführten Vorgaben dienen dem Schutz aller Anwesenden im Schulgebäude. Ein bewusstes Missachten und Nichteinhalten bedeutet eine absichtliche Gefährdung Anderer und zieht entsprechende Konsequenzen nach sich.
  • Basis für dieses Konzept sind folgende Schreiben des BMBWF:
    • „Die Corona-Ampel an Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen“ (Stand 17.8.2020)
    • „ COVID-19-Hygiene- und Präventionshandbuch“ (Stand 17.8.2020)
    • „Schule im Herbst 2020 – Schreiben an alle Bildungsdirektion“ GZ 2020 – 0.520.556
  • Die drei angeführten Schreiben können auf der Homepage der Schule nachgelesen werden. Zusätzlich wurde auf der Homepage ein eigener Bereich für Informationen eingerichtet, der laufend aktualisiert wird.

 

Betreten und Verlassen des Gebäudes

  • Die SchülerInnen haben in allen Ampelphasen immer einen eigenen MNS (Mund-Nasen-Schutz) mitzunehmen. In Ausnahmefällen kann die Schule einen MNS zur Verfügung stellen.
  • Das Schulgebäude ist für die SchülerInnen ab 7:45 geöffnet. Zur besseren Lenkung der SchülerInnenströme kann das Gebäude sowohl über den Vordereingang Astgasse als auch den Hintereingang Kaltenbäckgasse betreten werden. Die SchülerInnen haben nach Betreten des Gebäudes unmittelbar am Gang oder in der Klasse Hände zu waschen. Danach halten sich die SchülerInnen ausschließlich in der Klasse oder je nach Einteilung (siehe unten) im Gangbereich vor der Klasse auf.
  • Ab der Ampelphase gelb ist beim Betreten des Gebäudes und auf allen Gängen verpflichtend ein MNS zu tragen. Zur Sicherheit aller im Gebäude wäre es aber wünschenswert, wenn auch in grünen Ampelphasen ein MNS getragen wird, da es auf den Gängen zu einer Durchmischung der Klassen kommt.
  • Zur Orientierung sind auf den Gängen Abstandsmarkierungen angebracht, sowie Plakate aufgehängt, die an das Einhalten der Hygienemaßnahmen erinnern sollen. Diese Plakate und Markierungen dürfen von den SchülerInnen nicht entfernt oder an anderen Stellen aufgehängt werden.
  • Zur Verhinderung von SchülerInnenansammlungen an den Ausgängen ist die Benutzung der Fluchtstiegen bis auf Weiteres zum Hinausgehen aus dem Gebäude am Unterrichtsende gestattet, bitte den Innenhof dann zügig verlassen.

 

Unterricht und Pausen

  • Zu Stundenbeginn wird der Klassenraum von der Lehrkraft gelüftet. Ebenso um 20 und 40 Minuten nach der vollen Stunde. Die SchülerInnen unterstützen in der Anfangszeit nach Möglichkeit die LehrerInnen darin, auf die Lüftungszeiten zu achten. Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Pausen keinesfalls die Fenster geöffnet werden, sofern nicht ein/e LehrerIn die ganze Zeit im Klassenraum anwesend ist. Wenn es die Unterrichtssituation zulässt, kann zusätzlich noch bei geöffneten Türen unterrichtet werden.
  • ab Ampelphase gelb gilt: Bei klassenübergreifenden Gruppen muss auch während der Stunden ein MNS von allen Personen getragen werden. Können bei Arbeiten innerhalb des Klassenverbandes die Mindestabstände (z.B. Gruppenarbeiten) nicht eingehalten werden, so ist hier ebenfalls ein MNS während dieser Zeit zu tragen.
  • Jede Klasse hat auf dem Klassenschild einen Farbpunkt (blau oder grün). Dieser Farbpunkt gilt der Pausenregelung.
    • „Blaue“ Klassen dürfen im 1.Semester Montag, Mittwoch, Freitag die Pausen auf dem Gang oder in der Klasse verbringen.
    • „Grüne“ Klassen bleiben an diesen Tagen in der Pause in den Klassenräumen. „Grüne“ Klassen dürfen dann Dienstag und Donnerstag zusätzlich zum Klassenraum den Gang benützen.
    • Im 2.Semester wird diese Einteilung getauscht.
      Diese Maßnahme dient der Verringerung der SchülerInnenanzahl auf den Gängen und soll eine Durchmischung der Klassen möglichst reduzieren.
  • Verbringen SchülerInnen die Pause auf dem Gang, so dürfen sie sich ausschließlich im unmittelbaren Bereich vor dem Klassenraum aufhalten. Es soll zu keiner Vermischung mit anderen Klassen kommen.
  • In der Pause von 10:45 bis 11:00 können jene SchülerInnen, die an diesem Tag NICHT in den Pausen am Gang sein dürfen, zum Ausgleich in den Schulhof gehen (abhängig von der Wetterlage). Im Schulhof ist ebenfalls darauf zu achten, die Pause innerhalb des Klassenverbandes zu verbringen.
  • Die SchülerInnen sollen zum Infektionsschutz keine Trinkflaschen tauschen und nach Möglichkeit auch keine Arbeitsmaterialien austauschen.
  • Zur Vermeidung von klassenübergreifenden SchülerInnenansammlungen darf nur während der Unterrichtsstunden zum Spind und aufs WC gegangen werden. Um den Unterrichtsbetrieb möglichst kurz zu unterbrechen, sollen die SchülerInnen zumindest immer für zwei Unterrichtsstunden die Materialien aus dem Spind mitnehmen.
  • Wir sind gesetzlich verpflichtet, im Falle eines Covid-Verdachts in der Schule Auskunft über die Kontaktpersonen zu geben. Dies geschieht mithilfe der Stunden- und Sitzpläne. Daher ist ein unbeaufsichtigtes Verweilen im Schulgebäude derzeit nicht mehr möglich. Diese Regelung betrifft im Besonderen die OberstufenschülerInnen, denen es daher ab sofort nicht mehr gestattet ist, in ihren Freistunden und Unterrichtsfenstern im Haus zu bleiben. 
  • Den SchülerInnen der Oberstufe wird sicherheitshalber zu Schulbeginn eine Einteilung in 2 Gruppen mitgeteilt für den Fall, dass es zu einem Schichtbetrieb kommen sollte. Dieser Schichtbetrieb würde allerdings nur auf Anweisung von Seiten der Behörde, keinesfalls schulautonom aufgenommen werden. Lediglich im Fall des „Labors“ findet auch in der Ampelphase orange der Unterricht im Schulgebäude statt, da es hier sowieso bereits kleinere Gruppen gibt.
  • Da derzeit für die Unterstufe in keiner Ampelphase ein Schichtbetrieb angedacht ist, erfolgt hier keine vorsorgliche Einteilung.
  • Sollte es zu Phasen des distance-learnings kommen, so wird am Goethe-Gymnasium wie bisher die Lernplattform moodle verwendet. Zusätzlich kann mit den Lehrkräften per mail kommuniziert werden. Im Falle von distance-learning Phasen rufen die Lehrkäfte die mails mindestens 1mal täglich ab. Der wöchentliche Arbeitsaufwand der SchülerInnen für das distance-learning soll den Aufwand für eine Schulwoche im Regelbetrieb nicht überschreiten.
  • Sollte es in der Phase rot oder einer anderen Phase für die SchülerInnen der Unterstufe zu distance-learning kommen, findet für die Unterstufe eine Notbetreuung statt. Kinder, die diese Betreuung benötigen, gehen nach Betreten des Schulgebäudes unverzüglich in den Raum 1A und werden dort von einer Lehrkraft registriert und danach in Kleingruppen aufgeteilt. Aus organisatorischen Gründen beginnt diese Aufsicht immer um 8h (späterer Beginn ist nicht möglich). Für jeden Tag ist eine schriftliche Bestätigung von zu Hause mitzubringen, wann das Kind wieder zu entlassen ist. Eine telefonische Bekanntgabe der Entlassungszeit oder ein kurzfristiger e-mail Verkehr ist in dieser Ausnahmesituation nicht möglich. Die Betreuung kann maximal bis zum an diesem Tag vorgesehenen Unterrichtschluss erfolgen. Eine Betreuung am Nachmittag ist nur möglich, wenn auch eine Anmeldung für die Tagesbetreuung vorliegt.

 

Tagesbetreuung

  • Die SchülerInnen der Tagesbetreuung werden von der Leitung der Tagesbetreuung für ein gestaffeltes Mittagessen eingeteilt. Diese Einteilung kann allerdings erst nach Kenntnis der endgültigen Anmeldungen definitiv erfolgen. Beim Anstellen für das Mittagessen besteht in allen Ampelphasen MNS-Pflicht.
  • Die Eltern dürfen bis auf Weiteres die Kinder nicht direkt aus der Tagesbetreuung abholen. Die Kinder werden zu den von den Eltern angegebenen Entlassungszeiten entlassen.

 

Schulbuffet

  • Das Schulbuffet bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
  • Für das Mittagsmenue sorgt ab sofort die Firma officemenu, es gibt ein neues Online-Bestellverfahren.
  • Die Getränke- und Kaffeautomaten werden vom ehemaligen Betreiber derzeit entfernt. Eine Aufstellung neuer Geräte ist derzeit aus hygienischen Gründen nicht vorgesehen.

Lehrkräfte

  • Die Lehrkräfte tragen in allen Ampelphasen auf den Gängen und im Konferenzzimmer einen MNS.

 

Eltern und andere schulfremde Personen (HandwerkerInnen, LieferantInnen, …)

  • Eltern sind Mitglieder der Schulgemeinschaft, gelten aber trotzdem als schulfremde Personen.
  • Schulfremde Personen dürfen das Gebäude nur mit MNS und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten.
  • Sprechstunden sind nach Möglichkeit telefonisch abzuhalten.
  • Alle schulfremden Personen, die sich länger als 15 Minuten im Gebäude aufhalten, müssen sich im Sekretariat mit allen Kontaktdaten in eine Liste eintragen.

 

Vorgehen bei einem Verdachtsfall

  • In einem Verdachtsfall werden die Eltern der K1-SchülerInnen so rasch wie möglich vom Klassenvorstand oder einer Lehrkraft der Klasse verständigt und die weiteren Schritte nach den jeweiligen Vorgaben der vorgesetzten Behörden besprochen.
    Alle anderen Eltern der Schule werden im Sinne einer offenen Kommunikation ebenfalls über das Vorliegen eines Verdachtsfalles unter Einhaltung des Datenschutzes informiert. Der Klassenvorstand informiert in diesem Fall die ElternvertreterInnen der Klasse  mittels eines von Direktion/Administration ausgefüllten und von der Behörde empfohlenen Schreibens. Außerdem erfolgt parallel dazu von der Administration eine Information an den Elternverein.
    Die Bestätigung / Entwarnung des Verdachtsfalles erfolgt ebenso über diese Kanäle.
  • Für einen Verdachtsfall liegen im Sekretariat, in der Direktion, in der Administration und im Konferenzzimmer Checklisten für die weitere Vorgehensweise auf.
  • Alle Kontaktdaten der SchülerInnen, LehrerInnen und des Verwaltungspersonals sind im Sekretariat für die Nachverfolgung hinterlegt.
  • Für alle Klassen wird vom Klassenvorstand ein fixer Sitzplan erstellt, der von den SchülerInnen einzuhalten ist. Für Stunden, die nicht im Stammraum stattfinden, ist ebenfalls von den jeweiligen FachlehrerInnen ein Sitzplan zu erstellen. Eine Kopie dieser Sitzpläne ist im Sekretariat abzugeben. Jede Änderung des Sitzplans muss ebenfalls im Sekretariat abgegeben werden. 

Reinigung

  • In allen Räumen werden Tische, Waschbecken und Türschnallen mindestens einmal täglich gereinigt.

 

Elternbriefe

 

Elternbrief vom Ende September:

Liebe Eltern,
 
Die momentane Situation stellt uns vor besondere Herausforderungen.
Leider häufen sich derzeit vor allem in der Oberstufe die Covid-19 Verdachtsfälle und tw. auch die bestätigten Fälle. Zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten sind wir in Absprache mit der Bildungsdirektion zu einigen Einschränkungen/Änderungen im Ablauf des Schulbetriebs gezwungen, die vorläufig bis zu den Herbstferien gelten:
 
  • Ab sofort werden alle Wahlpflichtfächer auf distance learning umgestellt.
  • In der Oberstufe finden keinerlei Mischgruppen mehr statt. Sofern dies durch Lehrerwechsel möglich ist, werden wir es umsetzen. In Mischgruppen, wo dies nicht möglich ist, wird der größte Gruppenteil von der ursprünglich eingeteilten Lehrkraft unterrichtet, die restlichen SchülerInnen bleiben im Klassenraum sitzen. Ein detaillierter Umsetzungsplan wird derzeit ausgearbeitet.
  • Die SchülerInnen der Oberstufe dürfen keine unverbindlichen Übungen mehr besuchen.
  • Die Aufsicht der UnterstufenschülerInnen hat Priorität. Es kann daher dazu kommen, dass Lehrkräfte aus dem Regelunterricht der Oberstufe abgezogen werden müssen, um unbesetzte Unterstufenklassen zu beaufsichtigen. Die SchülerInnen der Oberstufe werden in solchen Stunden, sofern es Randstunden sind, entlassen, ansonsten haben sie sich im Klassenraum aufzuhalten.
  • Die derzeitige Situation führt zu einem großen Ausmaß an Supplierstunden. Die Supplierungen müssen tw. auch sehr kurzfristig erfolgen, wenn z.B. Lehrkräfte spontan auf Grund der Meldung einer positiv getesteten Person in Quarantäne geschickt werden müssen. Bitte regelmäßig in WebUntis nachsehen!
 
Sollte Ihr Kind Symptome aufweisen, kontaktieren Sie bitte 1450 und klären Sie ab, ob Ihr Kind als Verdachtsfall einzustufen ist. Sollte es im nächsten Umfeld Ihres Kindes einen Verdachtsfall geben, wo Ihr Kind ein K1 Kontakt ist, so schicken Sie bitte – sofern es für Sie organisatorisch möglich ist - Ihr Kind erst nach Abklärung des Verdachtsfalles durch ein Testergebnis wieder in die Schule.
Sollte Ihr Kind von 1450 als Verdachtsfall eingestuft werden oder zu einem positiven Fall eine K1 Kontaktperson sein, sind Sie verpflichtet, die Schule umgehend zu informieren. Bei einem positiven Testergebnis Ihres Kindes sind Sie ebenso zur sofortigen Meldung verpflichtet.
Nur so können alle weiteren, von der Gesundheitsbehörde genau vorgegebenen Schritte eingeleitet werden.
 
Alle diese Maßnahmen werden gesetzt, um uns alle möglichst sicher und gesund durch diese Zeit zu bringen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
Mit freundlichen Grüßen,
Dir. Dr. Hubert Kopeszki

Elternbrief vom Ende August:

Liebe Eltern,

in wenigen Tagen beginnt das neue Schuljahr. Ich möchte Ihnen aber gerne vorweg einige wichtige Informationen für den Schulstart mitteilen.

Das Schulgebäude kann von den SchülerInnen täglich ab 7:45 über die Astgasse oder die Kaltenbäckgasse betreten werden.

Die Schule beginnt für alle Klassen am Mo 7.9. um 8:15. Alle SchülerInnen nehmen bitte selbst einen MNS mit, den sie bei Betreten des Gebäudes bis zur Klasse tragen. Sollte die Coronaampel zu diesem Zeitpunkt grün sein, würden wir es trotzdem sehr begrüßen, wenn zum Schutze aller Anwesenden im Haus aus Solidaritätsgründen auf den Gängen MNS getragen wird.

Besonders an die Eltern der neuen SchülerInnen der ersten Klassen habe ich eine spezielle Bitte! Verabschieden Sie sich bitte noch vor dem Schuleingang von Ihrem Kind. Begleiten Sie Ihr Kind keinesfalls in die Klasse, das Betreten des Schulgebäudes für schulfremde Personen ist aus Hygienegründen leider derzeit nicht gestattet!
Sollten Sie vor der Schule auf Ihr Kind warten wollen, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie Abstand halten und den SchülerInnen dadurch ein sicheres Betreten und Verlassen des Schulgebäudes ermöglichen.

Alle weiteren Informationen zur Umsetzung der Covid-19 Vorgaben an der Schule entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Dort finden Sie im Hygiene- und Präventionskonzept nähere Ausführungen zur Umsetzung aller Vorgaben am Goethe-Gymnasium. Vielleicht erscheinen einigen Eltern manche Maßnahmen übertrieben, aber der Schutz der SchülerInnen, LehrerInnen und des Verwaltungspersonals am Goethe-Gymnasium hat für uns oberste Priorität.

Nützen Sie auch die Möglichkeit, sich für den Newsletter anzumelden. Dieser Kommunikationsweg hat sich in den letzten Monaten für kurzfristige Neuigkeiten sehr bewährt. Keine Sorge, Sie werden dabei ausschließlich über aktuelle Covid-Schulregelungen informiert.

Ich wünsche allen trotz der neuen Situation ein erfreuliches und erfolgreiches Schuljahr!

Direktor HR Mag. Dr. Hubert Kopeszki

 

Krisenteam

  • HR Dr. Hubert Kopeszki (Leitung des Krisenteams, Ansprechpartner der Behörden)
  • Mag. Doris Lederer (stellvertretende Leitung des Krisenteams, Schulorganisation)
  • Ines Liebmann-Stumpf (Office Management)
  • Dr. Ursula Stitzle (medizinische Themen, Erstversorgung im Akutfall)
  • Mag. Richard Fischer (Infektionsschutz)
  • Mag. Michaela Streuselberger (IT Support)
  • Mag. Martin Gössinger (Kommunikation)
  • Mag. Christian Steiner (pädagogischer Support)
  • Mag. Christoph Kirner (pädagogischer Support)
  • Renata Widszicz (Facility Management)
 
Ampel
Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:a1d4e130-c38d-4abb-a1d3-5fc7370f36f2/coronaampel_plakat.pdf
 
Unterlagen des Ministeriums und der Bildungsdirektion Wien
 
 
Corona-Hotline der Bildungsdirektion Wien:  01-52525/77109 (Mo - Fr, 7.30 -15.30) 
Elternbrief von Minister Faßmann.
 
FAQ Bereich
 
 
Corona - Hotlineder Bildungsdirektion Wien : 01 - 52525/77109 für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern
 
Die Bildungsdirektion Wien hat Antworten auf häufig gestellte Fragen gesammelt, die Sie als Eltern besonders interessieren und Ihnen Orientierung geben sollen.
 
1. Ist mein Kind in der Schule gesundheitlich  gefährdet?

Laut einer Information des Bildungsministeriums zeigen wissenschaftliche Studien, dass sich Kinder und Jugendliche zwar wie Erwachsene mit COVID - 19 infizieren können, jedoch seltener und wenn, dann zumeist leichter erkranken. Sie spielen überdies bei der Weitergabe des Virus eine vermutlich geringere Rolle. Die allgemeinen wie standortspezifischen Regelungen sollen das Risiko möglichst gering halten und die SchülerInnen bestmöglich schützen.

 

2. Wie sieht der Schultag zu Schulbeginn aus?

Generell gilt es, mit einem normalen Regelbetrieb zu starten. Der Schulbeginn hat somit nach derzeitigem Stand in vollem Umfang zu erfolgen. Das heißt ohne Entfall von Unterrichtsgegenständen, einschließlich Nachmittagsunterricht und Freizeitkursen sowie im regulären Klassenverband bzw. in regulären Lerngruppen – unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften.

 

3. Seitens des Bundes wurde ein 4 - färbiges  Ampelsystem (grün, gelb, orange, rot) entwickelt, mit dem auch spezifischeschulische Schutzmaßnahmen verbunden sind.
Wo können wir sehen, welche Ampelfarbe die Schule hat?
Die Schulen werden die Ampelfarbe auf der Homepage und gut sichtbar im Eingangsbereich  anzeigen. Die Ampelfarbe für Wien finden Sie auf www.bildung-wien.gv.at
4. Darf ich als Erziehungsberechtige / r mein Kind am ersten Schultag in das Schulhaus begleiten? 

Im Sinne eines normalen Regelbetriebes soll es prinzipiell möglich sein, dass Eltern ihre Kinder begleiten. Ob dies konkret möglich ist, hängt von den räumlichen Gegebenheiten am Standort ab. 

Im Goethe-Gymnasium gibt es dazu aufgrund der Raumsituation keine Möglichkeit!

5. Muss ich meinem Kind eine Maske mitgeben? 

Ja, da in bestimmten Unterrichtssituationen ein Tragen der Maske verpflichtend sein kann.

 

 6. Muss mein Kind im Schulhaus Maske tragen? 

Das hängt von der Ampelfarbe ab. Im Klassenzimmer ist das Tragen von Masken erst ab der Ampelfarbe „Rot“ vorgesehen.

7. Muss mein Kind im Unterricht eine Maske  tragen? Nein.
Am Goethe-Gymnasium werden alle Vorschriften des Ministeriums genauestens beachtet.
 8. Gestaffelter Einlass: Wird es einen gestaffelten Unterrichtsbeginn geben?  

Um zu großes Gedränge zu Unterrichtsbeginn zu vermeiden, kann diese Maßnahme getroffen werden.  Diese Entscheidung ist am jeweiligen Schulstandort zu treffen.
Am Goethe-Gymnasium derzeit nur am Unterrichtsende der beiden ersten Schultage!

 

9. Wie sieht es im heurigen Schuljahr mit Elternabenden aus?

Zu Beratungen und Beschlussfassungen von Konferenzen, Kommissionen und schulpartnerschaftlichen Gremien kann eingeladen werden und diese können - abhängig von der Ampelfarbe - als Präsenzsitzungen, jedenfalls aber immer auch auf elektronischem Wege durchgeführt werden.
Beschlüsse können auch elektronisch gefasst werden.

 

10. Finden Sprechtage statt?  Situationen in denen sich - abgesehen vom Unterricht - sehr viele Personen gleichzeitig im Schulgebäude aufhalten, sollten vermieden werden. Die Möglichkeiten digital bzw. telefonisch in Austausch zu bleiben, sollen daher verstärkt genutzt werden.