Freiwillige Impferhebung

 

 
Impferhebung zur korrekten behördlichen Vorgangsweise bei SARSCoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung

 

Zur korrekten Abwicklung der neuen Vorgaben der Behörde ist es notwendig, den Impfstatus der SchülerInnen zu kennen.

Ab morgen können die SchülerInnen ihren Impfpass (kein Foto) oder ein Impfzertifikat (mit Namen, Impfstoff und Impfungsterminen) beim KV vorzeigen, damit erhalten Sie einen goldenen Ninja-Aufkleber und werden für das Contact-Tracing notiert. Somit sind sie für die Kontaktpersonenregelung als Geimpfte erkennbar.

Solange der Nachweis nicht vorgezeigt wurde, gilt der/die SchülerIn als ungeimpft.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Direktor Dr. Hubert Kopeszki