Schulbetrieb im Lockdown ab 22.11.2021

BMBWF

 
Erlass des BMBWF GZ 2021-0.811.491 (BMBWF/SL I), 19. November 2021
Erlass des BMBWF GZ 2021-0.811.491 (BMBWF/SL I), 19. November 2021
 
Maßnahmen für den Schulbetrieb in ganz Österreich ab dem 22. November 2021 – Die Schulen bleiben offen
In ganz Österreich findet ab dem 22. November 2021 regulärer Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 sowie der Sicherheitsphase ab November 2021 statt.
Es gelten folgende Regelungen:
 
Grundsätzlich
• Der Schulbetrieb, Unterricht und falls am Standort gegeben die Betreuung werden weitergeführt.
• Der Präsenzunterricht in den einzelnen Klassen nach Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht.
• Flächendeckendes Distance Learning ist nicht vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler können je nach technischen Gegebenheiten am Unterricht virtuell teilnehmen.
• Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Eine Meldung an die Schulen (entweder Schulleitung, Klassenvorstand oder Klassenlehrer/in) ist ausreichend.
• Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich. Jede Schülerin und jeder Schüler, der in die Schule kommen will, kann unter Einhaltung der Hygiene- und Testvorgaben am Unterricht teilnehmen.
• Schulen sind ein kontrollierter Ort. D.h. das bestehende engmaschige Testsystem bleibt aufrecht. Schüler/innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, und Pädagog/inne/n sind dazu verpflichtet, die Tests zu absolvieren.
 
Hygiene- und Präventionsmaßnahmen
Mund-Nasen-Schutz
• Für Schüler/innen gilt ab 22.11.2021 im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassenund Gruppenräumen):
− in der Primarstufe und Sekundarstufe I: zumindest MNS-Pflicht
− in der Sekundarstufe II: FFP2-Masken-Pflicht
• Entsprechende Maskenpausen sind einzuplanen.
• Für Lehr- und Verwaltungspersonal gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassenund Gruppenräumen) FFP2-Maskenpflicht. 2 Testungen
• Alle Schüler/innen, die sich im Schulgebäude aufhalten, testen zweimal mit Antigen-Test und mindestens einmal pro Woche mittels PCR-Test.
• Darüber hinaus hat die Schulleitung in allen Klassen, in denen ein Schüler bzw. eine Schülerin mittels PCR-Test positiv getestet wird, sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Klasse an den auf die Feststellung folgenden fünf Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest durchführen.
• Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal bzw. jene Lehr- und Verwaltungspersonen, die keinen Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis haben und sich im Schulgebäude aufhalten, haben einen verpflichtenden Testnachweis zu erbringen, wobei mindestens einmal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCR-Tests vorzulegen ist. Das gilt auch für Internatspersonal.
 
Pädagogik und Schulorganisation
• Für die Zeit des Lockdowns wird grundsätzlich empfohlen, die Vermittlung von Unterrichtsinhalten den Gegebenheiten anzupassen. Jene Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sind mit Lern- und Übungsaufgaben auszustatten. Die Schüler/innen sind für die Erarbeitung der Lern- und Übungsaufgaben grundsätzlich selber verantwortlich.
• Falls machbar, sollen an den einzelnen Standorten Möglichkeiten geschaffen werden, dass jene Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, Fragen zu den Lern- und Übungspaketen an die jeweils zuständigen Pädagog/inn/en richten können.
• Schriftliche Leistungsfeststellungen wie z.B. Schularbeiten oder Tests sollen nach Möglichkeit im Zeitraum des Lockdowns nicht stattfinden.
• Es wird empfohlen, Abschlussklassen im Präsenzunterricht zu halten.
 
Alle weiteren Regelungen sind dem Erlass „Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (3. Auflage)“, GZ 2021-0.796.507 für Risikostufe 3 zu entnehmen.