Kriminalitätsphänomen COM

Die Bildungsdirektion Wien bittet um Weiterleitung folgender wichtigen Mitteilung:

Warnung des Bundesministerium für Inneres / Bundeskriminalamt  vor einer neuen Internetbedrohung 

„COM“ – ein neuartiges Kriminalitätsphänomen

Definition

„Com“ steht für „Community“ und bezeichnet ein internationales, gewaltbereites Online-Netzwerk.
Diese Chatgruppen sind vorwiegend auf Social-Media- Plattformen, in Foren, Messengerdiensten und anderen Kommunikationskanälen aktiv.
Kinder und Jugendliche werden hierbei von großteils Minderjährigen oder jungen Erwachsenen rekrutiert, manipuliert und zu Straftaten genötigt.

Vorgehensweise der Täterinnen und Täter

  • In Selbsthilfegruppen, auf Gaming-Plattformen und in sozialen Netzwerken wird gezielt nach vulnerablen Kindern und Jugendlichen im Alter von ca. 8 bis 17 Jahren gesucht.
  • Täterinnen und Täter beobachten das Online- Verhalten, die Interessen, Äußerungen und/oder erkennbare Belastungssituationen von Userinnen und Usern, um geeignete Opfer auszuwählen. Sie agieren plattformübergreifend.
  • Zunächst werden Vertrauen und eine emotionale Bindung aufgebaut, oftmals durch sogenanntes Love Bombing, also das Überhäufen mit Aufmerksamkeit, Zuwendung und emotionaler Bestätigung.
  • Nebenbei werden persönliche Informationen wie Telefonnummern, Wohnorte, Klarnamen oder Angaben zu Angehörigen gesammelt.
  • Dann erfolgt die Verlagerung der Kommunikation in private oder verschlüsselte Kanäle.
  • Betroffene werden mithilfe von Druck, Drohungen und Erpressung dazu gebracht, intime Inhalte zu erstellen, sich selbst zu verletzen oder Gewalt gegen andere Personen oder Tiere auszuüben.

So schützen Sie Ihr Kind online

Gewaltbereite Online-Gruppierungen nutzen die Verletzlichkeit junger Menschen im Netz aus, um diese zu Straftaten zu bewegen.
Kriminelle verwenden Chats, Spiele und soziale Netzwerke, um Kontakt zu Kindern aufzubauen und ihnen zu schaden.
Mit einfachen Maßnahmen können Sie Ihr Kind wirksam schützen.

  • Sprechen Sie regelmäßig mit Ihrem Kind über Online-Erlebnisse.
  • Vereinbaren Sie klare Regeln für die Nutzung von Apps und Spielen.
  • Begrenzen Sie Chat- und Multiplayer-Funktionen lediglich auf Freundinnen und Freunde.
  • Erklären Sie: Keine persönlichen Daten oder Fotos an Fremde senden.
  • Achten Sie auf Warnsignale: Rückzug, Geheimhaltung, neue „Online- Freundinnen und -Freunde“, selbstverletzendes Verhalten (z. B. Schnittverletzungen).
  • Aktivieren Sie Privatsphäre-Einstellungen gemeinsam mit Ihrem Kind.
  • Parental-Control-Apps bieten zusätzliche Unterstützung.
  • Ermutigen Sie Ihr Kind, sich bei unangenehmen Kontakten sofort an Sie zu wenden. Im konkreten Verdachtsfall: Kontaktieren Sie die Polizei. Schnelles Handeln kann Ihr Kind schützen!

Hinweise auf „COM“-Bezug

In vielen Fällen ist ein „COM“-Bezug nicht gleich erkennbar, da die Übergriffe häufig isoliert betrachtet werden und nicht mit dem Netzwerk in Verbindung gebracht werden.

  • Opfer wird aufgefordert, sich vor laufender Kamera selbst zu verletzen oder selbsterniedrigende Handlungen vorzunehmen
  • Sextortion-Fälle ohne finanzielle Absichten oder durch mehrere Täterinnen und
  • Opfer äußert Suizidgedanken oder es gibt konkrete Hinweise, dass Dritte aktiv auf einen Suizidversuch hingewirkt haben, etwa durch Drohungen oder Bestärkungen
  • Frische Schnittverletzungen, Kratzer oder andere Verletzungszeichen am Körper, insbesondere wenn in die Haut geritzte Wörter, Zahlen oder Symbole erkennbar sind oder wenn Schriften aus Blut vorkommen
  • Achten Sie auf etwaige Haustiere und Geschwister und wie diese auf das Kind reagieren!

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Prävention und Opferhilfe des BMI.

Informationsmaterial des BMI zum Herunterladen: