Mittagsaufsicht

Zielgruppe für die Mittagsaufsicht sind jene AHS-Unterstufen-SchülerInnen,
- die nicht für die schulische Tagesbetreuung angemeldet sind und
- denen auf Grund des Stundenplans zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht ein unterrichtsfreies Fenster entsteht.

Auf Grund der Vorgaben der vorgesetzten Behörde, darf dieses kostenlose Angebot nur von jenen SchülerInnen in Anspruch genommen werden, deren Schulweg bei einem einstündigen Fenster zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht länger als 25 Minuten (in eine Richtung) und bei einem zweistündigen Fenster länger als 50 Minuten dauert.
In allen anderen Fällen muss – sofern eine Aufsicht erwünscht ist - eine kostenpflichtige Anmeldung zur Tagesbetreuung erfolgen.

Ein Aufenthalt im Schulgebäude ohne Aufsicht ist nicht erlaubt.

Diese werden von LehrerInnen (an maximal 2 Tagen maximal für zwei Stunden hintereinander/Tag = maximal 4 Stunden/Woche) beaufsichtigt. Weiters ist die Eröffnungszahl von 5 SchülerInnen pro Gruppe einzuhalten. (Pilotprojekt „Mittagsbetreuung an der AHS Unterstufe“ des BMUKK seit 2008)

Die Tagesbetreuung kann auch mit der dzt. kostenlosen Mittagsaufsicht (max. 4 Überbrückerstunden/Woche) gemischt werden.
Wenn also Ihr Kind beispielsweise an zwei Tagen pro Woche zur Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht nur jeweils eine oder zwei Stunden betreut werden muss, können Sie es (sofern es in den betreffenden Stunden ausreichend Anmeldungen für das Zustandekommen einer Gruppe gibt) an diesen Tagen zur kostenlosen Mittagsaufsicht und an den anderen Tagen zur kostenpflichtigen Tagesbetreuung anmelden.

Für angemeldete SchülerInnen besteht in der Mittagsaufsicht Anwesenheitspflicht. Bei Abwesenheit ist rechtzeitig im Sekretariat oder direkt in der Mittagsaufsicht eine schriftliche Entschuldigung abzugeben.

Gleichzeitig wird auf die Möglichkeit der Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für SchülerInnen, die die schulische Tagesbetreuung besuchen, hingewiesen.

Weiters weisen wir darauf hin, dass aus organisatorischen Gründen das Mittagsmenü ausschließlich im Rahmen der Tagesbetreuung (und somit nur an Tagen, an denen man zur Tagesbetreuung angemeldet ist) konsumiert werden kann.


Anmelde-Formular zur Mittagsaufsicht