Elternbrief 29-9-2020

 

 
Lesen Sie hier den Elternbrief vom 29. September 2020
Liebe Eltern,
 
Die momentane Situation stellt uns vor besondere Herausforderungen.
Leider häufen sich derzeit vor allem in der Oberstufe die Covid-19 Verdachtsfälle und tw. auch die bestätigten Fälle. Zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten sind wir in Absprache mit der Bildungsdirektion zu einigen Einschränkungen/Änderungen im Ablauf des Schulbetriebs gezwungen, die vorläufig bis zu den Herbstferien gelten:
 
  • Ab sofort werden alle Wahlpflichtfächer auf distance learning umgestellt.
  • In der Oberstufe finden keinerlei Mischgruppen mehr statt. Sofern dies durch Lehrerwechsel möglich ist, werden wir es umsetzen. In Mischgruppen, wo dies nicht möglich ist, wird der größte Gruppenteil von der ursprünglich eingeteilten Lehrkraft unterrichtet, die restlichen SchülerInnen bleiben im Klassenraum sitzen. Ein detaillierter Umsetzungsplan wird derzeit ausgearbeitet.
  • Die SchülerInnen der Oberstufe dürfen keine unverbindlichen Übungen mehr besuchen.
  • Die Aufsicht der UnterstufenschülerInnen hat Priorität. Es kann daher dazu kommen, dass Lehrkräfte aus dem Regelunterricht der Oberstufe abgezogen werden müssen, um unbesetzte Unterstufenklassen zu beaufsichtigen. Die SchülerInnen der Oberstufe werden in solchen Stunden, sofern es Randstunden sind, entlassen, ansonsten haben sie sich im Klassenraum aufzuhalten.
  • Die derzeitige Situation führt zu einem großen Ausmaß an Supplierstunden. Die Supplierungen müssen tw. auch sehr kurzfristig erfolgen, wenn z.B. Lehrkräfte spontan auf Grund der Meldung einer positiv getesteten Person in Quarantäne geschickt werden müssen. Bitte regelmäßig in WebUntis nachsehen!
 
Sollte Ihr Kind Symptome aufweisen, kontaktieren Sie bitte 1450 und klären Sie ab, ob Ihr Kind als Verdachtsfall einzustufen ist. Sollte es im nächsten Umfeld Ihres Kindes einen Verdachtsfall geben, wo Ihr Kind ein K1 Kontakt ist, so schicken Sie bitte – sofern es für Sie organisatorisch möglich ist - Ihr Kind erst nach Abklärung des Verdachtsfalles durch ein Testergebnis wieder in die Schule.
Sollte Ihr Kind von 1450 als Verdachtsfall eingestuft werden oder zu einem positiven Fall eine K1 Kontaktperson sein, sind Sie verpflichtet, die Schule umgehend zu informieren. Bei einem positiven Testergebnis Ihres Kindes sind Sie ebenso zur sofortigen Meldung verpflichtet.
Nur so können alle weiteren, von der Gesundheitsbehörde genau vorgegebenen Schritte eingeleitet werden.
 
Alle diese Maßnahmen werden gesetzt, um uns alle möglichst sicher und gesund durch diese Zeit zu bringen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
Mit freundlichen Grüßen,
Dir. Dr. Hubert Kopeszki