COVID 19 ELTERNINFO der Stadt Wien

Text:  Stadt Wien

 
Die Stadt Wien hat am 22.9.2020 ein Informationsblatt für Eltern veröffentlicht, um alle möglichen Fragen zur Covid-Problematik zu beantworten.

COVID-19 Elterninformationsblatt  der Stadt Wien

Gültig ab 22.9.2020 bis auf Widerruf

 

Was ist COVID-19?

COVID-19 wird vom SARS-CoV-2 Virus ausgelöst. Das Virus verursacht vorwiegend Symptome im Bereich der oberen Atemwege (Halsschmerzen, Husten, Kurzatmigkeit), teilweise einhergehend mit klassischen Symptomen eines grippalen Infektes wie Fieber, Müdigkeit und Abgeschlagenheit. Es kann auch zu einem vorübergehenden Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns und zu Beschwerden des Verdauungstraktes kommen. Generell jedoch ist die Symptomatik von Covid-19 keine spezifische, weshalb diese Viruserkrankung nicht alleine durch das Vorhandensein von Symptomen von anderen viralen Erkrankungen unterschieden werden kann. Erst ein Labortest kann darüber mit Sicherheit Auskunft geben.

 

Wie kann man sich anstecken?

Die Übertragung erfolgt über den Weg der Tröpfcheninfektion. Direkter körperlicher Kontakt oder aus nächster Nähe miteinander sprechen sind die kritischen Faktoren, um angesteckt zu werden. Deshalb tragen wir in unterschiedlichen Situationen zum Schutz des Gegenüber Mund-Nasen-Schutz. Kurzfristiges aneinander Vorbeigehen, ohne unmittelbar angehustet zu werden, reicht nicht für eine Ansteckung aus. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, das Einhalten des Mindestabstandes von 1m sowie das regelmäßige Händewaschen sind daher von essentieller Wichtigkeit, um eine Ansteckung zu verhindern.

 

Aktuelles Vorgehen an den Wiener Bildungseinrichtungen bei Covid-19- Infektionen

Die COVID-19-Situation in Bildungseinrichtungen wurde vom Gesundheitsdienst über die letzten Wochen genau beobachtet. Dabei konnte festgestellt werden, dass wenige Fälle bei Kindern aufgetreten sind, die positiv auf das Virus getestet wurden. Auch in Studien wurde bestätigt, dass es in Bildungseinrichtungen nur zu wenigen Infektionsketten kommt. Damit eine weitestgehend kontinuierliche Betreuung der Kinder ermöglicht werden kann, wird unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen nachfolgende neue Vorgehensweise in Bildungseinrichtungen festgelegt:

  • Verdachtsfälle, also Kinder mit Covid-19 typischen Symptomen, müssen zuhause bleiben. Wenden Sie sich zur weiteren Abklärung an 1450. Dort wird über die Veranlassung eines Tests entschieden.
    Entwickelt Ihr Kind in der Bildungseinrichtung Symptome, werden Sie von der Bildungseinrichtung kontaktiert und Ihr Kind wird nach Haus geschickt. Danach müssen Sie sich ebenfalls an 1450 wenden. Dort wird über die Veranlassung eines Tests entschieden:
    • Ist das Testergebnis negativ, gilt die übliche Vorgangsweise im Krankheitsfall zur Behandlung der aufgetretenen Symptome.
    • Ist das Testergebnis positiv (bestätigter Fall), wird die Gesundheitsbehörde für die betroffene Person 10 Tage Heimquarantäne anordnen.

 

  • Bei Meldung einer Covid-19 positiv getesteter Person (= bestätigter Fall) in einer Bildungseinrichtung, wird die Gesundheitsbehörde für die engen Kontaktpersonen 10 Tage Heimquarantäne anordnen. Sie werden per Elternbrief darüber informiert.
  • Wenn Ihr Kind positiv getestet wurde, melden Sie es bitte umgehend der Bildungseinrichtung Ihres Kindes.
    • Entwickelt Ihr Kind während der Quarantäne als enge Kontaktperson (K 1) ebenfalls Covid-19 typische Symptome ist jedenfalls eine Kontaktaufnahme mit 1450 zwingend erforderlich. Wenn über 1450 ein Test veranlasst wird, dann muss das Testergebnis abgewartet werden. Nur bei einem negativen Befund darf die Bildungseinrichtung nach Ablauf der Quarantäne wieder besucht werden.
    • Treten keine Symptome auf, darf die Bildungseinrichtung nach Ablauf der 10- tägigen Quarantäne ohne Test wieder besucht werden.
    • Ein negativer Testbefund verkürzt die Quarantäne für K1 Kontaktpersonen nicht.
  • Ist ein Kind oder eine Betreuungsperson/Pädagog/in eine enge Kontaktperson (K 1) zu einem bestätigten Fall und zeigt Symptome, so müssen alle nahen Kontaktpersonen in der Bildungseinrichtung zuhause bleiben, bis das Testergebnis dieser Person bekannt ist.
    • Bei positivem Ergebnis wird die Gesundheitsbehörde für die engen Kontaktpersonen 10 Tage Heimquarantäne ab dem Letztkontakt zur symptomatischen Person anordnen.
    • Bei negativem Ergebnis sind die Maßnahmen aufgehoben.

 

Definition der Kontaktpersonen

Kontaktpersonen der Kategorie 1 (K1) sind Personen, die…

  1. sich im selben Raum (Klassenzimmer, Gruppenraum) mit einem bestätigten Fall, in einer Entfernung von 2 Metern oder weniger, für 15 Minuten oder länger aufgehalten haben. Das gilt für alle Personen, die ungeschützt waren, also keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen haben.
  2. direkten körperlichen Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten (zB.: Hände schütteln).

Alle anderen Personen, für die die oben angeführte Definition nicht zutrifft, jedoch ebenso Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten, sind als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (K2) anzusehen. Die gilt auch bei oben genannten Situationen, wenn sowohl der der Erkrankte , wie auch die Kontaktperson einen MNS getragen haben.

Personen, die zum Erkrankungsfall keinen Kontakt hatten, sind von den oben genannten Maßnahmen nicht betroffen.