Coronaregeln ab 21.3.22

 

 
Lesen Sie hier die Corona-Regeln, die ab 21.3.2022 gelten:
  • K1-Kontaktpersonen werden künftig nicht mehr abgesondert, sondern unterliegen nur einer Verkehrsbeschränkung (bundesweite Vorgabe). Daher werden von der Wiener Gesundheitsbehörde keine Teilschließungen mehr ausgesprochen. Das betrifft alle Meldungen an die Gesundheitsbehörde ab Montag, 21. März 2022. Bestehende Teilschließungen bleiben aufrecht und laufen aus.
  • K1-Kontaktpersonen dürfen künftig die Schulen auch bei mehreren Fällen im Klassenverband weiterhin besuchen, sofern die Maßnahmen (Maske, Testungen) eingehalten werden. Wichtig ist zu beachten, dass die Verkehrsbeschränkung von K1-Kontaktpersonen auch bei ein- oder mehrtägigen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen (Kino- /Theaterbesuch, Schulschwimmen, Lehrausgängen usw.) gültig ist.
  • K1-Kontaktpersonen mit Maskenbefreiung können die Schule nicht besuchen, da durchgängiges Maskentragen dafür die Voraussetzung ist.
  • Wenn in einer Klasse/Gruppe ein oder mehrere PCR-bestätigte Fälle auftreten, dann gilt für alle Personen dieser Klasse/Gruppe für 5 Tage eine Maskenpflicht (ab 14 Jahren FFP2) im gesamten Schulgebäude, auch am Sitzplatz und beim Sportunterricht. Zusätzlich müssen alle Personen dieser Klasse/Gruppe für diesen Zeitraum täglich testen (nach Möglichkeit mit PCR, ausgenommen sind Genesene für 60 Tage). Tritt an fünf aneinander folgenden Tagen kein weiterer positiver Fall im Klassenverband auf, so enden diese Maßnahmen und es gelten wieder die üblichen Vorgaben für Masken- und Testpflicht.
  • Alle weiteren Vorgaben (Maske, Testroutine) bleiben bis zu den Osterferien unverändert.

Informationsblätter des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien:

Link zu K1 Informationen 

Link zu Elterninformationen