Ministeriumsinfos dazu: Dieser Online Ratgeber für Schülerinnenbeihilfen führt Sie zum richtigen Formular, das Sie gleich downloaden, ausfüllen und von der Schule bestätigen lassen können.

Hier werden keine Onlineanträge durchgeführt, sondern mit Ihnen gemeinsam die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen geprüft. Darüber hinaus muss jedenfalls noch die soziale Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Ob soziale Bedürftigkeit nach dem Schülerbeihilfengesetz vorliegt, prüft nach Ihren Angaben ein Rechner der Arbeiterkammer Oberösterreich für das gesamte Bundesgebiet. Nach Bestätigung durch die Schule bringen Sie den Antrag samt den erforderlichen Nachweisen bitte vor dem 31. Dezember des laufenden Schuljahres bei der zuständigen Beihilfenbehörde ein.